top of page

Vertraulichkeitserklärung

LN4483~1.JPG

Anlageobjekte Längfeldstrasse 68 & 70, 3063 Ittigen

Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf („die Transaktion“) der oben genannten Liegenschaft(en) („die Immobilie“) im Rahmen der Transaktion “Anlageobjekt Längfeldstrasse 68 & 70, 3063 Ittigen“ abgeschlossen. Der HUBER REAL ESTATE AG („HREAG“) wurde in dieser Transaktion von der Verkäuferin als exklusiver Lead Advisor und Transaktionsmanager mandatiert.

Sie haben Interesse an einem Kauf der Liegenschaft(en) bekundet. In Anbetracht dessen, dass HREAG Ihnen Informationen über die Liegenschaft(en) zur Verfügung gestellt hat oder stellen wird, gehen Sie gegenüber HREAG und der Verkäuferin mit der Akzeptanz dieser Vertraulichkeitserklärung folgende Verpflichtungen ein:

1. Grundsätzlich gelten alle Informationen betreffend der Transaktion, der Liegenschaft(en), der Verkäuferin und der mit ihr verbundenen Unternehmen, die Ihnen (einschliesslich Ihrer Verwaltungsräte, Direktoren oder weiteren Mitarbeitenden, verbundene Unternehmen, Partnern, Beratern, Beauftragten oder sonstigen Vertretern (die „Repräsentanten“)) zugänglich gemacht werden, als geschützte Transaktionsdaten, und zwar unabhängig davon, ob sie in mündlicher, visueller, schriftlicher und/oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „Transaktionsdaten“).

2. Sofern in dieser Vertraulichkeitserklärung nicht ausdrücklich anders vorgesehen, behandeln Sie und Ihre Repräsentanten die Transaktionsdaten sowie sämtliche Unterlagen und Daten, die gestützt darauf erarbeitet werden oder Transaktionsdaten enthalten, vertraulich, und Sie bzw. Ihre Repräsentanten sind nicht berechtigt, diese ohne unsere vorgängige schriftliche Einwilligung, direkt oder indirekt auf irgendeine Weise, als Ganzes oder teilweise, bekannt zu geben oder Dritten zugänglich zu machen.

3. Diese Vertraulichkeitserklärung gilt nicht in Bezug auf Informationen, welche Ihnen nachweislich zum heutigen Zeitpunkt schon auf einer nicht vertraulichen Basis bekannt sind, oder in Zukunft auf einer nicht vertraulichen Basis bekannt werden, oder welche heute bereits öffentlich bekannt sind oder in Zukunft bekannt werden, ohne dass diese auf eine Verletzung dieser Vertraulichkeitserklärung zurückzuführen ist.

4. Sie verpflichten sich, die Transaktionsdaten weder direkt noch indirekt zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden als zur Prüfung und allfälligen Verhandlung der Transaktion. Insbesondere werden Sie die Transaktionsdaten nicht zum Nachteil der Verkäuferin sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen verwenden.

5. Sie verpflichten sich, die Transaktionsdaten nur denjenigen Repräsentanten preiszugeben, welche diese für die Evaluation der Liegenschaften und/oder die Vorbereitung und/oder die Durchführung einer eventuellen Transaktion benötigen und welche von Ihnen über deren Vertraulichkeit informiert sind. Sie verpflichten die Repräsentanten, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vertraulichkeitserklärung zu handeln. Ungeachtet dessen bleiben Sie jedoch für jeden Verstoss gegen diese Vertraulichkeitserklärung durch Ihre Repräsentanten verantwortlich. Die Vertraulichkeitserklärung greift insoweit nicht, als Sie oder Ihre Repräsentanten durch das Gesetz oder Gerichtsentscheid, respektive zwingend zu befolgende Behördenentscheide gezwungen sind, Transaktionsdaten preiszugeben. Diesfalls haben Sie uns jedoch unverzüglich die entsprechenden Offenlegungspflichten bzw. deren Ausmass anzuzeigen. Verletzen Sie bzw. verletzen Ihre Repräsentanten die in dieser Vertraulichkeitserklärung enthaltenen Verpflichtungen, so sind wir ebenso unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

6. Im Falle Ihres Ausscheidens aus dem Transaktionsprozess und auf schriftliches Verlangen von uns oder der Verkäuferin, verpflichten Sie sich, unverzüglich alle Originale der Transaktionsdaten sowie allfällige Kopien und weitere Daten und Unterlagen, die gestützt auf Transaktionsdaten erarbeitet wurden oder Transaktionsdaten enthalten, zu vernichten und uns auf unseren Antrag hin die Vernichtung schriftlich bestätigen. Alle mündlichen Transaktionsdaten unterliegen weiterhin der Geheimhaltung gemäss dieser Vertraulichkeitserklärung. Ausgenommen bleiben ferner gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder technische Hindernisse wie z.B. durch elektronische Back-ups.

7. HREAG hat die Transaktionsdaten aufgrund öffentlich zugänglicher sowie von der Eigentümerin nach bestem Wissen zur Verfügung gestellter Informationen mit angemessener Sorgfalt zusammengetragen und erstellt. Sie anerkennen, dass weder HREAG, noch die Verkäuferin, noch irgendeine unserer oder deren Mutter- oder Tochtergesellschaften, Partnerunternehmungen oder deren Vertreter die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zweckmässigkeit der Transaktionsdaten garantieren. HREAG, die Verkäuferin und unsere verbundenen Unternehmen lehnen jegliche Verpflichtungen, die auf Fehler oder Unterlassungen in Bezug auf die Transaktionsdaten zurückzuführen sind, ausdrücklich ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Falle der Durchführung der Transaktion gelten ausschliesslich die im Kaufvertrag ausdrücklich abgegebenen Gewährleistungen und Garantien.

8. Sie anerkennen zudem, dass Sie ohne Angabe von Gründen aus dem Transaktionsprozess ausgeschlossen werden können. Dieser Transaktionsprozess bzw. die Verhandlungsführung kann von der Verkäuferin jederzeit frei gestaltet bzw. geändert werden. Die Transaktion kann zudem mit mehreren Interessenten gleichzeitig oder in rascher Abfolge hintereinander verhandelt werden. Eine Abmachung in Bezug auf die Transaktion gilt erst dann als verbindlich, wenn eine schriftliche formgültige Vereinbarung unterschrieben und ausgetauscht wurde. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, eine Transaktion zu verhandeln oder abzuschliessen.

9. Sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, die Ihnen im Rahmen der Evaluation der Liegenschaft(en) und/oder der Vorbereitung der Transaktion anfallen, werden von Ihnen getragen.

10. Sie bestätigen, dass Sie nicht geltend machen, behaupten oder sonst wie den Anschein erwecken werden, dass die Verkäuferin oder HREAG Ihnen ein Makler-, Agenten- oder ein ähnliches Mandat erteilt haben. Die Verkäuferin und HREAG lehnen jede Art der Bezahlung von Makler- oder Beraterhonoraren ab.

11. Diese Vertraulichkeitserklärung gilt solange wie ein Geheimhaltungsinteresse an den Transaktionsdaten besteht, mindestens jedoch für 2 Jahre ab Bestätigung dieser Erklärung.

12. Diese Vertraulichkeitserklärung untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dieser Vertraulichkeitserklärung erwachsenden oder sonst wie mit der Vertraulichkeitserklärung in Verbindung stehenden Streitigkeiten ist Bern.

bottom of page